Französische Republik
Partnerkirchen des Gustav-Adolf-Werks
Vereinigte Protestantische Kirche von Frankreich
(Eglise Protestante Unie de France – EPUdF)
270 000 Gemeindeglieder, 453 Gemeinden, die unter die kontinentalen Gebiete verteilt sind (Korsika eingeschlossen, Elsass und Moselle ausgenommen), 149 Pfarrerinnen und 260 Pfarrer
Präsident: Pastor Christian Baccuet
Generalsekretär: Pastorin Sophie Zentz-Amédro
47, rue de Clichy, 75311 Paris Cedex 09, FRANKREICH
Tel.: 0033 1. 48 74 90 92
E-Mail: contact@epudf.org
Internet: https://epudf.org
Am 18. Mai 2012 haben sich die Evangelisch-Lutherische Kirche (Eglise Evangélique Luthérienne de France – EELF) und die Reformierte Kirche (Eglise Réformée de France – ERF) zur Vereinigten Protestantischen Kirche von Frankreich (Eglise Protestante Unie de France – EPUdF) zusammengeschlossen. Die Union gründet auf dem theologischen lehrmäßigen Einvernehmen der Leuenberger Konkordie. Vom 09. bis 12. Mai 2013 fand in Lyon die erste konstituierende Synode der neuen vereinigten Kirche statt. Die protestantischen Kirchen der französischen Übersee-Territorien sind unabhängig organisiert.
Die Kirche ist Mitglied der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen.
1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet und das Kirchenvermögen verstaatlicht. Dieses Gesetz garantiert die Gewissens- und Religionsfreiheit, die freie Organisation der Kirchen als Vereine, ihre rechtliche Gleichstellung durch das Fehlen der offiziellen Anerkennung von Religionen, das Recht auf eine Kultstätte, die Neutralität der Institutionen gegenüber den Konfessionen, insbesondere der Schulen, sowie die Unterrichtsfreiheit. Der Laizismus äußert sich unter anderem darin, dass kirchliche Organisationen keine staatlichen Zuschüsse erhalten. Eine Ausnahme bilden die Gebiete Elsass und Mosel, die zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 nicht zu Frankreich gehörten.
Carcassonne: Sanierung der Kirche Die reformierte Gemeinde besitzt kein Pfarr- und Gemeindehaus. Alle Veranstaltungen und Angebote finden daher in der Kirche statt. Das Dach und die Fassade müssen dringend saniert werden. Förderung: 12 000 €
#Sanierung #Kirche #Fassade #Dach
Clermont l'Hérault: Ein neues Gemeindezentrum In der Nähe des Grand Site Salagou – Mourèze soll die wachsende Gemeinde neue Räume für ihre Jugendaktivitäten erhalten. Ein Zentrum für Gottesdienste, Dialog und für kulturelle und ökumenische Veranstaltungen soll bis Ende 2028 entstehen und der Gemeinde neue Entwicklungsperspektiven geben. Förderung: 20 000 €
#Neubau #Gemeindezentrum #Gemeindeaufbau #Jugend #Umweltschutz #Nachhaltigkeit
Montpellier: Bibliothek Für die Neuanschaffung fremdsprachiger Literatur bittet die Bibliothek der Fakultät für Protestantische Theologie um Unterstützung. Förderung: 3 000 €
#Bibliothek #Bücher
Union Protestantischer Kirchen von Elsass und Lothringen
(Union des Eglises Protestantes d’Alsace et de Lorraine – UEPAL)
110 Pfarrerinnen und 122 Pfarrer
Präsidentin: Pfarrerin Isabelle Gerber
Direktorium: 1 b, quai Saint-Thomas, 67081 Strasbourg Cedex, FRANKREICH
Tel.: 0033 388259058
E-Mail: president@uepal.fr
Internet: www.uepal.fr
Zur UEPAL sind zusammengeschlossen:
Evangelische Kirche A.B. von Elsass und Lothringen
Eglise Protestante de la Confession d’Augsbourg d’Alsace et de Lorraine (EPCAAL)
200 000 Gemeindeglieder, 235 Gemeinden
Präsidentin: Pfarrerin Isabelle Gerber
Evangelisch-Reformierte Kirche von Elsass und Lothringen
Eglise Protestante Réformée d’Alsace et de Lorraine (EPRAL)
33 000 Gemeindeglieder, 52 Gemeinden
Präsident: Pierre Magne de la Croix
Die Evangelische Kirche A.B. und die Evangelisch-Reformierte Kirche von Elsass und Lothringen haben sich am 7. Mai 2006 zur Union Protestantischer Kirchen von Elsass und Lothringen (Union des Eglises Protestantes d’Alsace et de Lorraine – UEPAL) zusammengeschlossen. Ihre gegenwärtigen institutionellen Strukturen bleiben erhalten. Gemeinsam sind Finanzen und Pfarrerschaft.
1905 wurde in Frankreich das Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat verabschiedet und das Kirchenvermögen verstaatlicht. Dieses Gesetz garantiert die Gewissens- und Religionsfreiheit, die freie Organisation der Kirchen als Vereine, ihre rechtliche Gleichstellung durch das Fehlen der offiziellen Anerkennung von Religionen, das Recht auf eine Kultstätte, die Neutralität der Institutionen gegenüber den Konfessionen, insbesondere der Schulen, sowie die Unterrichtsfreiheit. Eine Ausnahme bilden die Gebiete Elsass und Mosel, die zum Zeitpunkt des Gesetzes von 1905 nicht zu Frankreich gehörten.
Strasbourg: „Fortbildung Demokratie“ Mit dem Projekt will die UEPAL bis Ende 2027 einen nachhaltigen Beitrag zur Verteidigung einer pluralistischen, wachen und engagierten Gesellschaft leisten. Förderung 13 000 €
#Demokratie #Gemeinwohl