Spenden
- Mitgliedschaft (Einzelperson 50,00 €/Jahr; Kirchengemeinde/Kirchenkreis 100,00 €/Jahr). Gerne nehmen wir Ihren Mitgliedsantrag (link) entgegen
- (Projektbezogene) Einzelspenden
- Sammelspenden anlässlich Familienfeiern
- Berücksichtigung bei Erbschaften
- Firmenspende - Mitgliedsantrag juristische Person (link)
- Aufnahme in den Kollektenplan Ihrer Gemeinde. Sammlungen anlässlich von Gemeindefesten.
Wir sagen herzlichen Dank! Der Versand der Zuwendungsbescheinigungen erfolgt in der Regel zu Beginn des nachfolgenden Kalenderjahres. Auf Wunsch stellen wir selbstverständlich auch weiterhin Einzel-Spendenbescheinigungen aus.
Vereinfachter Spendennachweis
Sie möchte dem GAW der EKBO e.V. durch eine Spende helfen. Das Finanzamt begrüßt ein solches Vorgehen: Spenden sind von der Steuer abzugsfähig. Dafür müssen sie allerdings in der Steuererklärung durch eine passende Spendenbescheinigung nachgewiesen werden. Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2007 ist es noch einfacher geworden, Spenden von der Steuer abzusetzen. Und das sogar ohne Spendenbescheinigung. Abzugsfähig von der Einkommensteuer sind alle Spenden an gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Organisationen. Seit 2021 genügt bis zu einer Spendensumme von 300 Euro pro Einzelspende den Finanzbehörden ein „vereinfachter Spendennachweis“: Anstatt einer Spendenbescheinigung nach amtlichem Muster reicht ein Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (oder Ausdruck beim Onlinebanking) sowie zusätzlich ein Beleg des Empfängers.
Hier ist das Formular zur Vorlage beim Finanzamt
Auf den sorgsamen Umgang mit den Spendengeldern, die uns anvertraut werden, legen wir als Verein großen Wert. Unsere Wirtschaftsführung wird durch externe Rechnungsprüfer jährlich geprüft.
Gustav-Adolf-Werk der EKBO e.V. • Jebensstraße 3 • 10623 Berlin; Tel. 030 3100 11100 • office@gaw-berlin.de