Gemeinnützigkeit

Wir sind wegen Förderung kirchlicher Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Berlin, StNr. 27/666/52270 vom 21.07.2022  für den letzten Veranlagungszeitraum 2019 bis 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung des satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51,59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin, Str. Nr. 27/666/52270 F136 mit dem Bescheid vom 17.10.2018 nach § 60 a AO gesondert festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung mildtätige und kirchliche Zwecke sowie folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, Förderung von Kunst und Kultur, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe.