Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Angebote von Seminaren, Tagungen und Reisen, die vom Gustav-Adolf-Werk der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland e.V. (im folgenden "GAW der EKM" genannt) angeboten werden, gelten folgende Teilnahme- bzw. Geschäftsbedingungen.

Alle Veranstaltungen bei dem der Veranstalter nicht das GAW der EKM ist, sind nur Bestandteil einer Informationsweitergabe durch das GAW der EKM. Die jeweils angeführten Veranstalter haben jeweils eigene AGBs. Diese sind bei dem Anbieter zu erfragen. Ein Kontakt mit den externen Anbietern über die Internetpräsenz " http://mitteldeutschland.gustav-adolf-werk.de" stellt kein Vertragsabschluss dar. Änderungen im Angebot sind durch die Veranstalter möglich.

Für die Veranstaltungen des GAW der EKM gelten folgende Geschäftsbedingungen:

1. Anmeldungen
Die Anmeldung zu Veranstaltungen und Reisen ist verbindlich, wenn sie beim Veranstalter schriftlich eingereicht werden. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf unserem Vordruck, per E-Mail oder Fax. Das GAW der EKM behält sich vor, Teilnehmer/innen, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nachkommen, von der Teilnahme an der Reise auszuschließen.

2. Datenschutz
Die Angaben zur Anmeldung von Veranstaltungen werden vom GAW der EKM gespeichert. Sie werden nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Telefonnummern und E-Mailadressen dienen der kurzfristigen Kontaktaufnahme. Der Teilnehmer willigt in die Aufnahme von Fotos und Filmen während der Veranstaltung/Reise ein und gestattet auch die Nutzung dieser sowie der von ihm überlassenen Medien auf den Webseiten und anderen Veröffentlichungen des GAW der EKM. Falls dies unerwünscht ist, hat der/die Teilnehmer/in dies auf der Anmeldung zu vermerken.

3. Veranstaltungsdurchführung
Aufgrund von Terminverschiebungen, oder aber notwendiger Anpassungen vor Ort können sich Programmpunkte ändern oder verschieben. Der Veranstalter ist daher berechtigt, Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages (z.B. Änderung des Programmablaufs) vorzunehmen, soweit die Abweichungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung /Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Tritt durch derartige Maßnahmen eine erhebliche Änderung der Leistung ein, ist der Teilnehmende berechtigt, soweit möglich, kostenfrei umzubuchen oder vom geschlossenen Vertrag ohne Kosten zurückzutreten. Der Veranstalter verpflichtet sich, die Vertragspartner bei Eintritt derartiger Umstände sofort zu unterrichten. Unter bestimmten Umständen (z.B. nicht erreichen einer Mindesteilnehmerzahl) kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen.

4. Zahlung
Bei Reisen ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung der ausgewiesene Reisepreis innerhalb von 14 Tagen fällig, soweit kein anderer Zahlungszeitraum angegeben ist. Bei Veranstaltungen ohne Vorauszahlung ist der Teilnehmerbeitrag zu Beginn der Veranstaltung zu entrichten.

5. Preisänderungen bei Reisebuchungen
Wenn sich die Preise der Leistungsträger nach Vertragsschluss nachweisbar und unvorhergesehen erhöht haben (Beförderung, Gebühren, Steuern, Wechselkurse), kann der Veranstalter bis zum 21. Tag vor Reisebeginn Preiserhöhungen bis zu 5 % des Gesamtpreises verlangen. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5 % des Gesamtpreises kann der Reisende kostenlos zurücktreten.

6. Rücktritt durch den/die Teilnehmer/in
Sie können jederzeit vor Maßnahmenbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Veranstalter schriftlich mitzuteilen. Im Falle des Rücktritts ist der Veranstalter der Maßnahme berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Aufwendungen zu verlangen. Vorbehaltlich abweichender Regelungen bei einzelnen Reisen, auf die jeweils ausdrücklich hingewiesen wird, werden i.d. Regel folgende Leistungen fällig : • 10 % des Reisepreises bis drei Monate vor Reisebeginn • 20 % des Reisepreises bis zwei Monate vor Reisebeginn • 50 % des Reisepreises bis einen Monat vor Reisebeginn • 60 % des Reisepreises bis 10 Tage vor Reisebeginn • 75 % des Reisepreises bis zum Beginn der Reise • Der volle Reisepreis ist zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise ohne vorherige Information nicht antritt Die Verpflichtung zur Entschädigung bei Rücktritt entfällt, wenn der / die Teilnehmer/in einen geeigneten Ersatz-TN benennen kann.

7. Rücktritt seitens des Veranstalters
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl oder anderen Gründen, die eine ordnungsgemäße Durchführung unmöglich machen, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Anzahlungen vollständig erstattet. Darüber hinaus übernimmt das GAW der EKM keinerlei Verpflichtungen und leistet keine weiteren Erstattungen. Wenn nicht anders vermerkt, besteht für jedes Angebot eine Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen.

8. Versicherungen
Bei Reisen empfehlen wir allen Teilnehmer/innen eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Bei Auslandsreisen empfehlen wir eine Auslandskrankenversicherung.

9. Haftung und Haftungsbegrenzung

Der Veranstalter haftet für: die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Transport, Unterbringung …) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen entsprechend der örtlichen Gegebenheiten.

10. Pass-, Visum- und Impfvorschriften
Bei Auslandsreisen benötigt ein deutscher Teilnehmer den Personalausweis bzw. den Reisepass, sofern im Veranstaltungsplan nichts anderes erwähnt ist. In besonderen Fällen bestehen Visum- oder Impfvorschriften. Diese Vorschriften werden angegeben, ebenso die Fristen zur Beantragung der notwendigen Dokumente. Sollten nach Drucklegung des Veranstaltungsplanes Änderungen eintreten, wird der Teilnehmer darüber informiert. Der/die Teilnehmer/in ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise notwendigen Vorschriften selbst verantwortlich.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung (Reise) hat der/die Teilnehmer/in innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Maßnahme gegenüber dem GAW der EKM geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren sechs Monate nach dem vertraglich vereinbarten Veranstaltungsende.

12. Gewährung / Schadenersatz

Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer den Preis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter eine vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann der Teilnehmer Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat.