Ungarn: Neues Kirchengesetz

Im Juli verabschiedete das ungarische Parlament ein neues Kirchengesetz. 14 Kirchen und Konfessionen wurden staatlich anerkannt, darunter die katholische Kirche, die reformierte Kirche, die evangelisch-lutherische Kirche, jüdische Glaubensgemeinschaften, orthodoxe Kirchen, die unitarische und die baptistische Kirche sowie die pfingstlich-charismatische „Gemeinde des Glaubens“ (Hit Gyülekezete). Nicht anerkannt wurden beispielsweise die Methodisten und die Anglikaner.

Über die Ernennung weiterer Religionsgemeinschaften zur Kirche kann das Parlament künftig mit einer Zweidrittelmehrheit entscheiden. Die religiösen Organisationen müssen dafür eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel seit über zwanzig Jahren im Land bestehen. Die ursprünglich vorgesehene Bedingung von mindestens 1 000 Mitgliedern wurde in der Endfassung gestrichen.

Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft. Organisationen, die den Kirchenstatus nicht zugesprochen bekamen, aber gesellschaftliche Aufgaben übernehmen, können bis zum 31. Dezember mit der Regierung eine individuelle Vereinbarung treffen.

Mit dem Gesetz wird die Zusammenarbeit des Staates mit den Kirchen zum Wohl öffentlicher Ziele geregelt. Es garantiert, dass die Kirchen in staatlichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen je nach Bedarf seitens der Schüler und Eltern Religionsunterricht erteilen können. Die Finanzierung des Religionsunterrichts wird vom Staat übernommen, während die Kirchen die Religionslehrer stellen. Auf Grundlage einer Vereinbarung zwischen Kirchen und der Regierung können die Kirchen Seelsorge im Militärbereich, in Gefängnissen und im Krankenhaus ausüben.

Das Gesetz wird zum Teil auch seitens der anerkannten Kirchen kritisch gesehen. Hier ein Interview mit Dr. Tamás Fabiny über die Hintergründe und Auswirkungen des Religionsgesetzes. Fabiny ist Bischof des Norddistrikts der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Ungarn.

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