Umgang mit historischen Gebäuden im Kaliningrader Gebiet

Umgang mit historischen Gebäuden im Kaliningrader Gebiet

In jüngster Vergangenheit erreichten uns Anfragen über den Umgang mit den ehemals lutherischen Kirchen im Kaliningrader Raum. Wie steht es um die Nutzung und Rechtssicherheit? Wie verhält sich die Russisch-Othodoxe Kirche? Jetzt erreichte uns eine Stellungnahme des Propsteirates unter Leitung von Propst Löber zu dieser Frage. Er schreibt: „Zunächst einmal bringen wir zum Ausdruck, dass in der Vergangenheit mit Hilfe der Investitionen der Russisch-Orthodoxen-Kirche (ROK) viele Kirchen erhalten und einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden konnten. Die ROK hat geholfen, viele alte Kirchen, darunter auch ehemalige evangelisch-lutherische Kirchen, zu erhalten. An dieser Stelle müssen aber auch die Partnervereine aus Deutschland genannt werden, (u.a. das Gustav-Adolf-Werk). Gäbe es ihren hohen menschlichen und finanziellen Einsatz nicht, wären noch mehr Kirchen dem Verfall preisgegeben.“ Unterstrichen wird der hohe kulturelle Wert, den zahlreiche Kirchen darstellen. Der Königsberger Dom gilt als herausragendes Beispiel. Für den Kaliningrader Raum sind die Kirchen identitätsstiftend.
In der Propstei gibt es insgesamt 42 Gemeinden. An vier Orten wird eine Kirche für Gottesdienste und Gemeindeversammlungen genutzt. Ein Kirchengebäude ist im Besitz der Propstei. Bei zwei Kirchen in Slavsk/Heinrichswalde und Druschba/Allenburg wurde ein Nutzungsantrag der Propstei nicht entsprochen. Das verunsichert natürlich.
In einer der Kirchen, in denen es einen Nutzungsvertrag gibt, in Gwardeskoje/Mühlhausen, liegt die jüngste Tochter des Reformators Luther, Margarethe, begraben. Die Gemeinde sorgt sich u.a. auch deshalb sehr um Erhalt und Pflege dieser Kirche.

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