Tschechien: Regierung beschließt Entschädigungsleistungen an Kirchen

Am 11. Januar 2012 hat sich die tschechische Regierungskoalition einstimmig für das Gesetz zur Kirchenrestitution ausgesprochen.
Der Gesetzesentwurf beruht auf den Entschädigungsmodalitäten, auf die sich die Kirchen- und die Regierungsvertreter im Jahr 2011 in langwierigen Verhandlungen geeinigt hatten. Die Kirchen sollen ab 2013 umgerechnet rund 2,4 Milliarden Euro plus Zinsen an Entschädigungszahlungen für die Enteignungen nach dem Zweiten Weltkrieg erhalten. Außerdem erhalten sie 56 % ihres ehemaligen Eigentums im Wert von ca. 3,1 Milliarden Euro zurück, vor allem Felder, Wälder und Gewässer. Die Auszahlung der Entschädigungsgelder soll über einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen.
Der Gesetzesentwurf muss jetzt noch das Parlament passieren. Schon 2008 ist ein Entschädigungsgesetz an Gegenstimmen im Parlament gescheitert. Im Vergleich zu den damaligen Vorschlägen ist im neuen Gesetz der Anteil der Rückgabe vergrößert und der Anteil von Entschädigungszahlungen verkleinert worden. Die oppositionelle sozialdemokratische Partei lehnt den Kompromiss ab und hat ihren Widerstand angekündigt.

In Tschechien ist der Besitz der Kirchen nach 1948 verstaatlicht worden. Als Ausgleich dafür zahlte der Staat die Pfarrgehälter und übte dadurch zugleich Kontrolle über die Kirchen aus.

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