Tschechien: Kirchen und Regierung in den Entschädigungsfragen einig

Am 25. August 2011 haben sich die Kirchen- und die Regierungsvertreter in dem letzten noch offenen Punkt der Entschädigungsmodalitäten geeinigt und eine 17-jährige Laufzeit für Entschädigungszahlungen vereinbart. Schon bei den Verhandlungen Anfang August war beschlossen worden, dass die Kirchen 56 % ihres ehemaligen Eigentums im Wert von ca. 3,1 Millionen Euro zurückerhalten sollen, vor allem Felder, Wälder und Gewässer. Für das restliche Eigentum wir der Staat 17 Jahre lang eine Entschädigung zahlen, insgesamt rund 2,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Das Gesetz soll 2013 in Kraft treten. Vorher muss das Parlament es jedoch bestätigen. Schon 2008 ist ein Entschädigungsgesetz an Gegenstimmen im Parlament gescheitert. Im Vergleich zu den damaligen Vorschlägen ist im neuen Gesetz der Anteil der Rückgabe vergrößert und der Anteil von Entschädigungszahlungen verkleinert worden.

In Tschechien ist der Besitz der Kirchen nach 1948 verstaatlicht worden. Als Ausgleich dafür zahlte der Staat die Pfarrgehälter und übte dadurch zugleich Kontrolle über die Kirchen aus. Im Unterschied zu den meisten anderen postkommunistischen Ländern konnte sich Tschechien nach der politischen Wende jedoch nicht dazu durchringen, den Kirchen ihr Eigentum zu erstatten und ihnen damit die finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen.

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