Tschechien: Kampf um steuerfreie Entschädigungszahlungen an Kirchen geht weiter

Das tschechische Abgeordnetenhaus hat am 23. April 2019 erneut für die Besteuerung der Restitutionszahlungen an Kirchen gestimmt. Damit überstimmte es das Veto der zweiten Parlamentskammer, des Senats. Bereits im Januar hatte das Abgeordnetenhaus die Besteuerung beschlossen. Die Änderung zum Kirchenentschädigungsgesetz aus dem Jahr 2013 beruht auf einer Initiative der Kommunistischen Partei, die es zur Bedingung gemacht hatte, um die aktuelle Minderheitsregierung zu unterstützen.

Kardinal Dominik Duka, Vorsitzender der katholischen Bischofskonferenz, Daniel Ženatý, Vorsitzender des Ökumenischen Rates der Kirchen, und Petr Papoušek, Vorsitzender des Bundes der jüdischen Kultusgemeinden, nahmen dazu in einer gemeinsamen Erklärung Stellung: „Am 23. April 2019 stimmte die Abgeordnetenkammer der Besteuerung der finanziellen Entschädigung zu, die die Kirchen vom Staat für ihr Eigentum erhalten, das nicht zurückerstattet worden ist. Die Gesetzesänderung führt nicht nur zu ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten in den Kirchen, sondern kann sogar die Existenz einiger kleineren Kirchen bedrohen. Diese Gesetzesänderung erscheint uns unmoralisch und ist im Wesentlichen verfassungswidrig.

Die Kirchenleitenden betonen in ihrer Stellungnahme, dass dieser Schritt das Vertrauen in den Rechtsstaat aushöhle. Es handle sich dabei schließlich um einen Vertrag, den der Staat selbst mit den Kirchen geschlossen habe: „Leider ist es der Sieg des Populismus über den gesunden Menschenverstand und die Rechtsstaatlichkeit.“

Die bisher steuerfreien Restitutionszahlungen sollen ab 2020 besteuert werden. Die Gesetzesänderung bedeutet eine Kürzung der jährlichen Zahlungen um rund 15 Millionen Euro. Höchstwahrscheinlich wird die Gesetzesnovelle dem Verfassungsgerichtshof vorgelegt. Mehrere Senatoren hatten bereits im Vorfeld eine Klage für den jetzt eingetretenen Fall angekündigt.

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