Tschechien: Entschädigung der Kirchen beschlossen

Das tschechische Parlament hat in der Nacht vom 7. zum 8. November mit 102 von 103 Stimmen das neue Kirchengesetz beschlossen. Die Opposition hatte bei der Abstimmung den Saal verlassen. Damit überstimmte das Abgeordnetenhaus das Veto des Senats.

Mit dem Kirchengesetz sollen die Folgen des kommunistischen Unrechts gemildert werden. Es sieht vor, dass die Kirchen beschlagnahmte Immobilien im Wert von 2,9 Millionen Euro zurückerhalten. Außerdem leistet der Staat in den nächsten 30 Jahren Geldzahlungen in Höhe von 2,3 Milliarden Euro an 17 Glaubensgemeinschaften. Im Gegenzug wird sich der Staat aus der Finanzierung der Pfarrgehälter zurückziehen.

Die letzte Hürde, die das Kirchengesetz noch nehmen muss, ist die Ratifizierung durch Václav Klaus. Der Präsident Tschechiens steht dem Gesetzt kritisch gegenüber. Er hat die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass es den Weg für die Restitutionsansprüche der enteigneten Deutschen freimachen könnte.

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