Spanien: Regierung sieht keine Diskriminierung evangelischer Ruhestandspastoren

Am 17. Oktober 2012 ist dem spanischen Kongress ein Brief der Regierung zugegangen, der die Hoffnungen auf eine baldige finanzielle Absicherung der pensionierten evangelischen Pastoren zunichtemacht.

Den evangelischen Pastoren war in der Zeit der Franco-Diktatur nicht erlaubt gewesen, in die Sozialversicherung einzuzahlen. Faktisch kam das einem Berufsverbot gleich und bedeutete eine Bevorzugung der katholischen Kirche. Am 3. April 2012 hatte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gesehen. In ihrer Antwort auf die Anfrage des linken Abgeordneten Gaspar Llamazares stellt die spanische Regierung fest, dass die Sachlage es nicht erlaube, von einer Diskriminierung zu sprechen.

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Pastor Francisco Manzanas,
geb. 1926, hat mit seiner Klage in Straßburg - unterstützt von der Evangelischen Kirche in Spanien - den Stein ins Rollen gebracht.

In den kommenden Tagen wird Mariano Blázquez, Vorsitzender des Verbands evangelischer Organisationen FEDERDE (Federación de Entidades Religiosas Evangélicas de España), sich mit dem Abgeordneten Gaspar Llamazares treffen und weitere Schritte bedenken.
Für die Partnerkirche des GAW, die Evangelische Kirche in Spanien (Iglesia Evangélica Española – IEE) bedeutet diese Antwort der Regierung einen erneuten Rückschlag in ihrem Kampf um die Wiedergutmachung des Unrechts.
Das GAW unterstützt die Bemühungen der IEE. „Wir hoffen und beten, dass sich diese Situation verbessern wird und diesen Pastoren und ihren Witwen endlich Gerechtigkeit widerfahren wird“, sagte der Generalsekretär des GAW, Enno Haaks.
Aus Solidarität mit den pensionierten Pastoren leistet die IEE seit Jahren selbst Rentenzahlungen, die allerdings den Haushalt der Kirche stark belasten.

„Actualidad Evangélica“

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