Spanien: Keine Steuergelder für die Protestanten Spaniens

Die FEREDE (Federación de Entidades Religiosas Evangélicas de España – Vereinigung der evangelischen Kirchen in Spanien) ist Anfang des Jahres mit einer Klage vor dem Oberste Gerichtshof Spaniens gescheitert. Es ging dabei um die Gleichbehandlung mit der katholischen Kirche im Blick auf den Einzug der Religions- bzw. Kultursteuer. Die derzeitige Praxis sieht vor, dass der Steuerzahler sich nur zwischen zwei Optionen entscheiden kann. Der Steuerpflichtige kann Jahr für Jahr freiwillig mit der Steuererklärung ankreuzen, ob ein 0,7-Prozent-Anteil der Steuerschuld entweder der katholischen Kirche oder anderen sozialen oder kulturellen Zwecken zufließt. Es gibt derzeit keine Möglichkeit, dass ein evangelischer Christ für seine Kirche seinen Pflichtbeitrag zahlen kann. Das Oberste Gericht sieht darin keine verfassungsmäßige Benachteiligung oder Rechtsverletzung. Verwiesen wird auf das Konkordat zwischen der römischen Kurie und dem spanischen Staat, die der katholischen Kirche diese Sonderstellung einräumt. Die FEREDE kündigte unterdessen an, man werde weiter um "diese Frage der Prinzipien" kämpfen. Es ist nicht auszuschließen, dass die FEREDE vor den Menschenrechtsgerichtshof nach Straßburg ziehen wird, um auf diese Ungleichbehandlung hinzuweisen.

„Erneut wird hier von Seiten des spanischen Staates ein Mangel an Gerechtigkeit demonstriert. Es gibt keine Gleichbehandlung der evangelischen Kirchen mit der katholischen Kirche,“ sagt Joel Cortés, Leiter der Comisión Permanente der IEE, der Spanischen Evangelischen Kirche, die Mitglied in der FEREDE ist.

In Spanien zählen Protestanten mit etwa einem Prozent der Bevölkerung zur religiösen Minderheit, der Anteil der Katholiken beträgt rund 70 Prozent.

 

Zurück