Slowakei: Welchen Einfluss hat die Volkszählung auf die Kirchen?

In der Slowakei findet in diesem Jahr eine Volkszählung statt. Für den elektronischen Hauptteil war der Zeitraum 15. Februar bis 31. März vorgesehen, der zweite Teil – eine assistierte Volkszählung für Bürgerinnen und Bürger, die keine Möglichkeit haben, die Formulare selbst auszufüllen – erfolgt vom 1. April bis zum 31. Oktober. Alle Bürgerinnen und Bürger der Slowakischen Republik sind verpflichtet, sich am Zensus zu beteiligen. Dafür wurden Fragebögen in Slowakisch, Ungarisch, Romani, Ruthenisch, Ukrainisch, Englisch, Französisch und Deutsch vorbereitet.

Die beiden GAW-Partnerkirchen in der Slowakei haben mit gezielten Aktionen dafür geworben, bei der Volkszählung die Zugehörigkeit zur jeweiligen Kirche anzugeben.

Die Reformierte Christliche Kirche in der Slowakei stellte in Form von Fragen und Antworten wichtige Hinweise auf der Homepage zur Verfügung und betonte: „Der Zensus gibt uns eine Chance, unseren Glauben und dadurch unseren Gott zu bekennen. Es ist wichtig die Kirchenzugehörigkeit anzugeben, weil reformiert zu sein ein Privileg ist.“ Entsprechende Graphiken und Banner werden für Social Media und Internetseiten zum Download angeboten. Personen, die nicht ausreichend gut mit Computer bzw. Handy umgehen können, wird angeboten, sich Hilfe von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie anderen Gemeindegliedern zu holen.

In der Evangelischen Kirche A.B. in der Slowakei warben die drei Bischöfe u.a. mit Videobeiträgen dafür, sich bei der Volkszählung zur evangelischen Kirche zu bekennen. Generalbischof Ivan Eľko betonte:Die Volkszählung ist uns wichtig aus Bekenntnisgründen und wegen der zukünftigen Finanzierung unserer Kirche. Deshalb ermutigen wir Sie, bewusst und aktiv evangelisch zu sein.“

Die Angaben aus dem Zensus werden unter anderem dafür genutzt, die öffentlichen Gelder besser zu verteilen und einzusetzen. Das seit 1949 geltende Gesetz zur Kirchenfinanzierung wurde zum 1. Januar 2021 revidiert. Die registrierten Kirchen erhalten nun einen Inflationsausgleich und können die Höhe der Gehälter selbst bestimmen. Die Höhe der Zuschüsse leitet sich jedoch nicht mehr ausschließlich von der Anzahl der Geistlichen ab, sondern von der der Gläubigen. Für die Ermittlung dieser Zahl ist die Volkzählung maßgeblich. Die grundlegenden Ergebnisse der Volkszählung werden bis spätestens 1. Januar 2022 veröffentlicht, die ausführlichen Ergebnisse sollen bis spätestens 31. März 2024 vorliegen.

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