Russland: Staat will Kontrolle über Religionsgemeinschaften verstärken

Ende November 2014 legte das russische Justizministerium einen Gesetzesentwurf über die Änderung des föderalen Gesetzes „Über die Gewissensfreiheit und Religionsgemeinschaften“ vor. Das Ziel der Gesetzesänderung soll die Verbesserung der Kontrolle über die Tätigkeit der religiösen Organisationen sein. An der Diskussion über die Gesetzesänderung nahmen laut Angaben des Ministeriums auch Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften, der Wissenschaft und von Behörden teil. Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Russland (ELKR) erfuhr von dem Gesetzesentwurf allerdings erst nachträglich.

Erzbischof der ELKR Dietrich Brauer weiß deshalb noch nicht genau, was diese Veränderungen konkret für die Lutheraner bedeuten. „Es wird wohl heißen, dass wir alle unsere Spenden aus dem Ausland anmelden werden müssen“, vermutet er.

Der Gesetzesentwurf weckt Assoziationen zum einem im Sommer 2012 verabschiedeten Gesetz. Demnach gelten alle Nichtregierungsorganisationen, die aus dem Ausland Geld erhalten und in Russland politisch aktiv sind, als „ausländische Agenten“. Sie müssen sich speziell registrieren lassen und unterliegen einer strengeren Finanzkontrolle. Diese Kontrollen werden laut betroffenen Nichtregierungsorganisationen auch dafür eingesetzt, ihre Aktivitäten lahmzulegen.

Bischof Brauer macht sich wegen der aktuellen Entwicklung in Russland große Sorgen. In der letzten Zeit wären Gemeinden der ELKR verstärkt ohne konkreten Anlass von Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft kontrolliert worden: „Anstatt in der Kirche einen durch Jahrhunderte hindurch bewährten Partner zu sehen, sucht der Staat in ihrer Mitte ausländische Agenten. Bitte beten Sie für uns!“

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