Russland: Neues Anti-Terror-Gesetz schränkt auch Kirchen ein
„Die Situation ist sehr, sehr ernst“
Am 24. Juni 2016 hat das russische Parlament ein Anti-Terror-Gesetzespaket verabschiedet, das die bürgerliche Freiheiten stark einschränkt. Mit dem Gesetzespaket werden Strafen für Terrorismus und dessen Finanzierung drakonisch verlängert und die Altersgrenze für die Strafmündigkeiten auf 14 Jahre herabgesetzt. Die „extremistischen Aktivitäten“ im Internet sollen mit Gefängnisstrafen geahndet werden.
Auch die Partnerkirchen des GAW sind durch bestimmte Regelungen betroffen und werden in ihrer Arbeit eingeschränkt.
So dürfen künftig keine Gottesdienste mehr in Wohnungen oder Büros gefeiert werden, sondern nur in religiösen Gebäuden. Wenn sich eine Gemeinde in der Kirche einer anderen Konfession treffen möchte, benötigt man dafür einen schriftlichen Entschluss der Gastgebergemeinde. Außerdem wird Missionsarbeit außerhalb der Kirchen verboten.
Die Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland ist sehr besorgt. Insbesondere die Zentrale Propstei wird die Auswirkungen zu spüren bekommen, denn sie hat nur zwei Kirchengebäude in der ganzen Propstei: in Moskau und in Jaroslawl. "In Smolensk arbeiten wir noch an der Rückgabe der Kirche, es gibt noch Hoffnung. Die übrigen Gemeinden versammeln sich entweder in einem Büro oder in den Räumen der baptistischen Kirche. Besonders schwierig wird die Lage in Kostroma. Wir mieten dort dank den Spenden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ein Büro. Die historische Kirche können wir nicht zurückbekommen, weil sie fast komplett umgebaut wurde. Der einzige Ausweg ist es, eine neue Kirche zu bauen,“ sagt ein Sprecher der Kirche und fügt hinzu: „Die Situation ist sehr, sehr ernst.“