Rumänien: Doppelte Kirchenmitgliedschaft für ausgesiedelte Gemeindeglieder möglich

Die Evangelische Kirche A.B. in Rumänien (EKR) hat ihren ausgesiedelten Gemeindegliedern eine doppelte Kirchenmitgliedschaft ermöglicht. Den Ausgesiedelten stehen zwei Möglichkeiten offen: Sie können sich als Mitglied mit Sonderstatus oder als ordentliches Mitglied am Leben der Gemeinde beteiligen. Die Vollmitglieder sind den in Rumänien lebenden Mitgliedern gleichgestellt, zahlen den von der Gemeinde festgelegten Mitgliedsbeitrag, dürfen wählen und sind wählbar.

„Die Kirche erhofft sich auf diesem Wege eine Verstärkung der personellen Ressourcen sowie über eine steigende Mitgliederzahl auch Impulse für die evangelische Gemeinschaft in den Dörfern und Gemeinden“, erläutert Pfarrer und Referent für Institutionelle Kooperation der EKR, Stefan Cosoroabă, die Hintergründe des Beschlusses. „Es gibt inzwischen sogar Kirchengemeinden, in denen ehemalige – und nun neue – Gemeindeglieder, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, Verantwortung als Kuratoren und Kirchenräte übernommen haben. So sichern sie, bei fehlender personeller Kraft vor Ort, Kontinuität.“

Die Sondermitgliedschaft war schon 2003 in Absprache mit der Evangelischen Kirche A.B. in Österreich und mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) eingeführt worden. Die sozialen und politischen Veränderungen wie der EU-Beitritt Rumäniens haben inzwischen eine Neuordnung möglich und nötig gemacht. Nach den Konsultationen mit den Organisationen der Siebenbürger Sachsen in Deutschland sowie mit der EKD hat die 81. Landeskirchenversammlung der EKR beschlossen, den Erlass von 2003 zu novellieren. Im Februar 2014 verabschiedete schließlich das Landeskonsistorium die konkreten Durchführungsbestimmungen.

Link: Durchführungsbestimmungen und Vordruck des Anmeldebogens

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