Polen: Freiwillige Kirchensteuer soll den staatlichen Kirchenfonds ablösen

Bis Ende April 2014 möchte die Regierung Polens mit Kirchen des Landes neue Verträge über die Kirchenfinanzierung abschließen. Anstelle des bisherigen Kirchenfonds soll ab dem 1. Januar 2015 eine freiwillige Steuer treten. In den Gesprächen mit der katholischen Kirche wurde die Höhe der Steuerabgabe auf 0,5 % der Einkommenssteuer festgelegt und eine Übergangszeit von drei Jahren vereinbart. In dieser Zeit garantiert die Regierung einen finanziellen Ausgleich für Kirchen, wenn diese von der Steuerabgabe weniger Mittel für die Finanzierung der Sozialversicherungsbeiträge ihrer Geistlichen bekommen, als bisher aus dem staatlichen Kirchenfonds. Der Kirchenfonds war 1950 eingerichtet worden, um die Kirchen für Enteignungen zu entschädigen.

Für die Steuerzahler bedeutet die Kirchensteuer keine zusätzliche Belastung. Die 0,5 % sind eine Umwidmung eines kleinen Teils der sowieso zu zahlenden Einkommenssteuer.

Weitere Details der Verträge werden gegenwärtig auch unter Einbeziehung der religiösen Minderheiten verhandelt. Für die evangelisch-augsburgische Kirche ist am wichtigsten, eine Lösung für konfessionell verschiedene Ehepaare zu finden, die ihnen eine gemeinsame Veranlagung der Steuer ermöglicht.

Die orthodoxe Kirche ist die einzige Religionsgemeinschaft, die die Reform grundsätzlich ablehnt. Die orthodoxen Christen sind überwiegend Bauern, die ihre Steuer pauschal entrichten und keine Abschreibung machen können. Aus der Sicht der orthodoxen Kirche wäre die Rückgabe des enteigneten Kirchenbesitzes am gerechtesten. Allerdings bestehen kaum Chancen, dass für die Orthodoxen ein Sonderweg gefunden wird. Jerzy Samiec, Bischof der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen, sieht die Situation nüchtern: „Wenn das Gesetz verabschiedet wird, wird es trotz des Widerspruchs auch für die orthodoxen Gläubigen gelten. Für die Regierung ist die römisch-katholische Kirche der entscheidende Partner. Die Minderheitskirchen haben nicht genug Einfluss auf die Strukturen des Parlaments, um Veränderungen zu bewirken.“

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