Österreich: Klage gegen Karfreitagsregelung abgewiesen

Am 12. März 2020 hat der Verfassungsgerichtshof in Österreich den von der Evangelischen Kirche A. und H. B. in Österreich und der Altkatholischen Kirche eingebrachten Antrag auf Prüfung der neuen Karfreitagsregelung als unzulässig zurückgewiesen. Die antragstellenden Kirchen seien nicht unmittelbar in ihren Rechten betroffen und daher nicht zur Anfechtung berechtigt. Die Kirchen hätten kein Recht auf Beibehaltung eines konkreten gesetzlichen Feiertages.

Der Präsident der Synode A.B. und der evangelischen Generalsynode, Rechtsanwalt Peter Krömer, findet es „höchst bedenklich, wenn die evangelischen Kirchen in der Frage des Karfreitags von jedem Recht abgeschnitten werden, in der Sache eine Entscheidung verlangen zu können“. Bereits in der Arbeitsrechtssache zum Karfreitag beim Obersten Gerichtshof war den Evangelischen Kirchen verwehrt worden, als Nebenkläger zugelassen zu werden.

Jetzt können nur einzelne Evangelische ihre Individualrechte auf Religionsfreiheit im Rahmen des Arbeitsrechtes geltend machen. Außerdem, so Krömer, werde überprüft, ob die Karfreitagsfrage dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorgelegt werde.

Eine Neuregelung des Karfreitags als Feiertag in Österreich war notwendig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof im Januar 2019 geurteilt hatte, dass ein arbeitsfreier Feiertag nur für evangelische, methodistische und altkatholische Gläubige eine Diskriminierung aufgrund der Religion darstelle. Seitdem müssen Protestanten den Karfreitag beim Arbeitgeber als persönlichen Feiertag beantragen und dafür einen Urlaubstag verwenden. Die Sonderregelung mit dem Karfreitag war 1954 geschaffen worden, als eine Art Wiedergutmachung oder als Gedenktag an die Diskriminierung, der die Evangelischen durch die Gegenreformation im Habsburgerreich ausgesetzt gewesen waren.

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