Österreich: Religionsgemeinschaften wehren sich gemeinsam gegen das „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“

Zum ersten Mal verantworten alle 14 anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften in Österreich gemeinsam eine Internetseite. Die Seite www.proreligion.at ist eine Antwort auf das „Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien“, das vom 15. bis 22. April 2013 eine Unterschriftensammlung durchführt. Das Volksbegehren-Initiative verlangt eine klare Trennung von Kirche und Staat und bestrebt eine Abschaffung kirchlicher Privilegien und staatlicher Subventionen an die Kirche an. Auch ein Bundesgesetz zur Aufklärung kirchlicher Missbrauchs- und Gewaltverbrechen steht auf der Forderungsliste.

Auch wenn die meisten Forderungen spezifisch auf die katholische Kirche zugeschnitten sind, wären von deren Umsetzung alle Religionsgemeinschaften in Österreich betroffen. Deshalb beteiligen sich auch Israelitischer Kultusgemeinde und Islamischer Glaubensgemeinschaft. Auf der Internetseite proreligion.at werden zahlreiche Vorwürfe der Initiatoren des Volksbegehrens entkräftet. Juraprofessor und Religionsrechtsexperte Richard Potz kritisiert, dass die von den Gegnern der Kirchenprivilegien angeführten Beispiele „überwiegend unrichtige bzw. in der Ungenauigkeit verfälschende Feststellungen sowie sachlich nicht zu rechtfertigende Forderungen“ enthalten. Die Prämissen des Volksbegehrens seien „im Wesentlichen unzutreffend“, weshalb die Rede von Privilegien der gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften irreführend sei.

Der Bischof der Evangelischen Kirche A.B., Michael Bünker, nimmt bei der aktuellen Unterschriftensammlung sehr starke anti-kirchliche Ressentiments wahr und warnt vor einem „europaweit erstarkten aggressiven Atheismus“.

In einem Gastkommentar für die österreichische Tageszeitung „Die Presse“ stuft der evangelische Theologe und Universitätsprofessor Ulrich Körtner den neuen Atheismus in seinen Konsequenzen sogar als freiheitsgefährdend ein: „Mit seiner Parole ‚Kein Respekt für Religion‘ stellt der neue, kämpferische Atheismus jedoch das elementare Menschenrecht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit infrage.“

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