Kirgisistan: Neues Religionsgesetz schränkt Glaubensfreiheit weiter ein
Am 1. Februar 2025 ist in Kirgisistan ein neues Religionsgesetz in Kraft getreten, das die Religions- und Glaubensfreiheit weiter einschränkt. Das Gesetz erlaubt jegliche Religionsausübung nur noch innerhalb staatlich registrierter Gemeinschaften. Für eine Registrierung sind nun 500 (statt bisher 200) erwachsene Mitglieder erforderlich. Auch Gebetsstätten registrierter Organisationen müssen sich staatlich registrieren lassen. Zudem wird die öffentliche und private Weitergabe des Glaubens, z.B. von Tür zu Tür, verboten. Durch Änderungen im Ordnungswidrigkeitengesetz wurden die Geldstrafen für Verstöße gegen Bestimmungen des Religionsgesetzes drastisch erhöht.
Die Gesetzgebung ist zielt zwar primär darauf ab, verschiedene Richtungen des Islam zu kontrollieren und die staatlich bevorzugte Version des Islam zu fördern. Es wird jedoch befürchtet, dass das Gesetz alle kleineren Religionsgemeinschaften diskriminiert und die Ausübung der Glaubensfreiheit massiv behindert. Einige Religionsgemeinschaften, wie z.B. die Hare-Krishna-Gemeinschaft, haben angekündigt, ihre religiösen Aktivitäten aufgrund des neuen Gesetzes vorerst einzustellen. Andere befürchten, dass sie in die Illegalität gedrängt werden und ihre Mitglieder Strafverfolgung riskieren.
Die Regierung verteidigt das neue Gesetz gegen Kritik von Menschenrechtsorganisationen und betont, dass es lediglich dazu diene, die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten. Präsident Japarov behauptet, dass das Verbot der Glaubensweitergabe von Tür zu Tür notwendig sei, um die Verbreitung von "radikalem Material" zu verhindern. Die staatliche Kommission für religiöse Angelegenheiten erklärt, die neuen Gesetze würden die obligatorische Registrierung religiöser Organisationen sogar vereinfachen.
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