Estland: Kirchen gegen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Familien

Der Rat Estnischer Kirchen hat sich am 27. Juni 2011 in einem offenen Brief an den Justizminister der Republik Estland gewandt und sich gegen eine juristische Legalisierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften ausgesprochen. „Die bestehende Gesetzeslage bietet schon jetzt ausreichende Absicherungen für das Zusammenleben eines gleichgeschlechtlichen Paares“, heißt es in diesem Brief. Der Rat Estnischer Kirchen, dem die zehn größten christlichen Kirchen Estlands, darunter auch Lutheraner, Katholiken und Russisch-Orthodoxen angehören, betont, dass von den Kirchen „nur eine Familie, die auf das Zusammenleben von Mann und Frau aufgebaut ist“, anerkannt werde. Eine Neudefinition von Familie und die Umformulierung der bestehenden Gesetze würde die traditionelle Familie als eine Generationen verbindende und den Erhalt der Nation garantierende Lebensform infrage stellen und schwächen.

Für die in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften lebenden Menschen besteht in Estland gegenwärtig die Möglichkeit, sich gegenseitig notariell abzusichern und sich beim Arzt als Vertrauensperson eintragen zu lassen. Vor einem Monat hat der Rechtskanzler dem estnischen Justizminister empfohlen, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, die gleichgeschlechtliche Partnerschaften und damit verbundene Rechtsbeziehungen regelt. Der Rechtskanzler ist in Estland eine unabhängige, vom Präsident ernannte Amtsperson, die die Verfassungsmäßigkeit der Gesetzgebung überwacht und zugleich als Ombudsmann fungiert.

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