Deutschland: Einschnitte in der Finanzierung der freien Schulen in Sachsen sind verfassungswidrig

Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig erklärte am 15. November 2013 in seinem Urteil die von der sächsischen CDU/FDP-Koalition beschlossenen Einschnitte bei der Finanzierung der freien Schulen für verfassungswidrig. Geklagt hatten die Oppositionsparteien im Sächsischen Landtag, SPD, Grüne und Linke. Das Verfassungsgericht entschied nun, dass der Gesetzgeber spätestens bis zum 31. Dezember 2015 die Regelungen zur Schulfinanzierung verfassungskonform gestalten müsse.

Landesbischof Jochen Bohl sagte am Rande der Tagung der sächsischen Landessynode:
„In den letzten Jahren haben die freien evangelischen Schulen es wahrhaftig nicht leicht gehabt. Das Gericht hat nun unsere Kritik in Bezug auf Schulgelderstattung, Wartefrist, Mindestschülerzahl und Sachkostenpauschale bestätigt. Ich bin zuversichtlich, dass der Auftrag in Art. 102 der sächsischen Verfassung nun so umgesetzt wird, dass unsere Schulen eine gesicherte Entwicklungsperspektive bekommen.“

Oberlandeskirchenrat Burkart Pilz, Dezernent für Kinder, Jugend, Bildung und Diakonie in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, äußerte die Erwartung, dass es Übergangsregelungen geben wird, um die angespannte Situation der Schulen in freier Trägerschaft zu mildern. Mehr dazu: www.evlks.de

Auch in Brandenburg haben die freien Schulen sowie die Landtagsfraktionen von Grünen, CDU und FDP gegen die Kürzungen der öffentlichen Zuschüsse durch die Koalition von SPD und Linken geklagt. Das Urteil des brandenburgischen Landesverfassungsgerichtes steht noch aus.

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