Deutschland: 3. Ökumenischer Bericht zur Religionsfreiheit weltweit

Am 5. Juli 2023 haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und die Deutsche Bischofskonferenz zum dritten Mal – nach 2013 und 2017 – einen gemeinsamen Bericht zur Religionsfreiheit vorgelegt.
Wie bereits im Titel „Der 3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023. Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht“ andeutet, unterstreicht der Bericht den menschenrechtlichen Charakter der Religionsfreiheit. „Das Recht auf Religionsfreiheit gilt allen Menschen. Insofern beziehen wir Angehörige anderer Religionen ebenso ein wie auch Menschen, die keine Religion haben“, so die Auslandsbischöfin der EKD, Bischöfin Petra Bosse-Huber.

Gleichwohl sei es berechtigt, dass die Kirchen den Glaubensgeschwistern, deren Religionsfreiheit missachtet wird, besondere Aufmerksamkeit zuwenden: „Wir als Kirchen in einem freien Land sehen es als unsere Glaubenspflicht, den diskriminierten und manchmal gar massiv verfolgten Christen zur Seite zu stehen. Ihr Schicksal darf uns niemals gleichgültig sein“, erläuterte Bischof Bertram Meier, Vorsitzender der Kommission Weltkirche der Deutschen Bischofskonferenz.

Wie bereits 2013 und 2017 pflegt auch der neue Bericht einen zurückhaltenden Umgang mit Opferzahlen, da diese als anfechtbar und damit methodisch problematisch eingeschätzt werden. Stattdessen konzentriert er sich darauf, Situationen und Umstände, durch die Religionen unter Druck geraten, besser zu erfassen. Auf diese Weise soll ein vertieftes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge vermittelt werden.
Die Analysen und Länderberichte zeigen eindrücklich, dass die Religionsfreiheit mit anderen Freiheitsrechten verbunden ist. Wo beispielsweise Versammlungs- und Redefreiheit nicht geachtet werden oder das Prinzip gleicher Rechte für alle Staatsangehörigen zulasten einzelner Ethnien nicht gewährleistet ist, wird regelmäßig auch die Freiheit der Religion angetastet. Die Herausgeber betonen, dass ein umfassender Ansatz der Verteidigung aller Menschenrechte deshalb auch um der Religionsfreiheit willen geboten ist.

Weitere Spannungsfelder für die Religionsfreiheit sind Migration, Gendergerechtigkeit, Zivilgesellschaft, Sicherheit, Rechtspopulismus und indigene Völker. Die Fallbeispiele Dänemark und Deutschland zeigen, dass auch in demokratischen Staaten die Religionsfreiheit als Menschenrecht infrage gestellt werden kann, z.B. wenn religionsferne, säkularistische Milieus ihren Sinn und ihre Aktualität in Zweifel ziehen.

Der 182 Seiten umfassende Ökumenische Bericht soll dazu dienen, die Stimme der Kirchen gegenüber der Politik und den internationalen Organisationen sowie in der akademischen und zivilgesellschaftlichen Welt besser hörbar zu machen.

Hinweis:

„Der 3. Ökumenische Bericht zur Religionsfreiheit weltweit 2023. Eine christliche Perspektive auf ein universelles Menschenrecht“ sowie weitere Informationen stehen zur Verfügung unter www.ekd.de/religionsfreiheit2023.

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