Belarus: Neues Religionsgesetz in Vorbereitung

Gebetwoche für die Einheit der Christen in Belarus im Januar 2023. Foto: Lutherische Gemeinde Hrodna

Das belarusische Parlament hat am 11. Oktober 2023 ein neues Gesetz „Über Änderungen des Gesetzes zu Fragen der Tätigkeit religiöser Organisationen“ in erster Lesung angenommen. Ein Termin für die zweite Lesung der Gesetzesänderungen wurde noch nicht festgelegt. Das neue Religionsgesetz soll das bereits restriktive Religionsgesetz von 2002 ersetzen. Lokale Menschenrechtsorganisationen, religiöse Organisationen wie auch drei UN-Sonderberichterstatter kritisieren das neue Gesetz.

Neben der bisherigen Registrationspflicht für religiöse Organisationen soll nun auch die Nichtregistrierung verboten und somit zu einem Straftatbestand werden. Alle religiösen Organisationen müssen sich neu registrieren lassen. Zudem werden die Registrierungsanforderungen verschärft und die Fristen verkürzt. Die Erziehungsinhalte von Sonntagsschulen dürfen der „Ideologie der universell anerkannten traditionellen Werte des belarusischen Staates“ nicht widersprechen. Über die Aktivitäten der religiösen Bildung für Kinder soll jährlich den zuständigen Behörden berichtet werden.

Religiöse Literatur, Audio- und Videomaterialien müssen der staatlichen Verwaltung für religiöse Angelegenheiten vorgelegt und die Verbreitung von dieser gutgeheißen werden. Die staatliche Verwaltung für religiöse Angelegenheiten darf die Aktivitäten religiöser Organisationen beobachten und mittels Inspektionen kontrollieren. Die Gründe, weshalb der Staat religiösen Organisationen auflösen kann, werden in dem neuen Religionsgesetz erweitert, die entsprechenden Formulierungen wie „Diskreditierung der Staatsmacht der Republik Belarus“ sind vage und unbestimmt formuliert. Außerdem soll religiöse Wohltätigkeit auf soziale Dienste „für ältere Bürger, behinderte Menschen“ und auf „die soziale Rehabilitation für Suchtkranke und Kinderheime“ beschränkt werden. Die UN-Sonderberichterstatter kamen zum Schluss, dass das neue Gesetz in dieser Form internationalen Standards nicht entspricht.

Religiöse Organisationen kritisieren vor allem die geforderte Mindestzahl von 20 Personen zur Registrierung, was vor allem auf dem Land oft nicht möglich sei. Zudem werde „missionarische Tätigkeit“ oder Verteilung von Literatur in Privatwohnungen, Wohnheimen und im öffentlichen Verkehr verboten.

Neu anerkennt das Religionsgesetz die besondere Rolle der Belarusischen Orthodoxen Kirche bei der historischen Entwicklung des belarusischen Volkes, wie auch die Rolle der römisch-katholischen Kirche auf dem Gebiet von Belarus sowie der religiösen Organisationen der Evangelisch-Lutherischen Kirche, des Judaismus und des Islam.

(Nachrichtendienst Östliche Kirchen)

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