Seit 2011 besteht innerhalb des Gustav-Adolf-Werks eine eigene Stiftung. Diese ist hervorgegangen aus einer Gründung 1995 in der Hauptgruppe Hessen-Nassau. Seitdem wird die Diasporastiftung durch Hans G. Vogelsang geleitet. Ihren juristischen Sitz hat die Stiftung in Darmstadt.
Vorsitzender des Stiftungsvorstands
Hans G. Vogelsang
Chattenpfad 38
65232 Taunusstein
Tel.: (0 61 28) 7 37 83
Fax: (0 61 28) 74 17 98
E-Mail: stiftung@gustav-adolf-werk.de
Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung um die individuellen Möglichkeiten der Stiftung zu besprechen.
Präsident des GAW Dr. Dr. h.c. Wilhelm Hüffmeier
Prälatin Gabriele Wulz
Kirchenamtspräsident Sebastian Geisler
Bankdirektor i.R. Hans Reif
Haben Sie darüber nachgedacht, dass ein Teil Ihres Vermögens
Jahr für Jahr Gutes tun könnte, ohne aufgebraucht zu werden? Der Wille von Stiftern lebt in den nachfolgenden Generationen weiter.
Ihre Zustiftung für die Diasporastiftung des
Gustav-Adolf-Werks macht es möglich.
Sie haben keinen hohen Verwaltungsaufwand, wie mit einer eigenen
Stiftung, und können schon mit kleineren Summen dauerhaft helfen.
Die Erträge Ihrer Zustiftung kommen den Hilfsprojekten des ältesten evangelischen Hilfswerks in Deutschland zugute – Sie haben die Wahl, ob Sie in einem bestimmten Land, alte oder junge Menschen helfen wollen oder z.B. Schulbildung für Kinder aus armen Verhältnissen ermöglichen.
Stifter können jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags
ihrer Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung einbringen.
Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine
gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte
Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.
Zustiftungen in den Vermögensstock der Diasporastiftung können sowohl als zweckgebundene als auch nicht zweckgebundene Zuwendungen in das allgemeine Stiftungsvermögen eingehen.
Bei einer zweckgebundenen Zustiftung bestimmen Sie, wofür konkret der jährliche Ertrag eingesetzt wird.
Bei einer nicht zweckgebundenen Zustiftung bestimmt der Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium der Stiftung, welche Projekte gefördert werden.
Auch mit einem Testament können Sie in Form eines Vermächtnisses Ihr Engagement als Stifter beginnen lassen.