In einer Stiftung bleibt Vermögen erhalten

Stifter werden?

Haben Sie darüber nachgedacht, dass ein Teil Ihres Vermögens Jahr für Jahr Gutes tun könnte, ohne aufgebraucht zu werden? Der Wille von Stiftern lebt in den nachfolgenden Generationen weiter.
Ihre Zustiftung für die Diasporastiftung des Gustav-Adolf-Werks macht es möglich.
Sie haben keinen hohen Verwaltungsaufwand, wie mit einer eigenen Stiftung, und können schon mit kleineren Summen dauerhaft helfen.

Sie helfen nachhaltig.

Die Erträge Ihrer Zustiftung kommen den Hilfsprojekten des ältesten evangelischen Hilfswerks in Deutschland zugute – Sie haben die Wahl, ob Sie in einem bestimmten Land, alte oder junge Menschen helfen wollen oder z.B. Schulbildung für Kinder aus armen Verhältnissen ermöglichen.

Sie tun Gutes und sparen Steuern.

Stifter können jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung einbringen.
Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an. Gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.

 

Zweckgebundene oder nicht zweckgebundene Zustiftung?

Zustiftungen in den Vermögensstock der Diasporastiftung

Zustiftungen in den Vermögensstock der Diasporastiftung können sowohl als zweckgebundene als auch nicht zweckgebundene Zuwendungen in das allgemeine Stiftungsvermögen eingehen.

Bei einer zweckgebundenen Zustiftung bestimmen Sie, wofür konkret der jährliche Ertrag eingesetzt wird.

Bei einer nicht zweckgebundenen Zustiftung bestimmt der Vorstand in Abstimmung mit dem Kuratorium der Stiftung, welche Projekte gefördert werden.

Stiften durch Testament

Auch mit einem Testament können Sie in Form eines Vermächtnisses Ihr Engagement als Stifter beginnen lassen.